Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte

Bis zum 01.07.2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen.

Worum geht es?

Pflegekräfte sind die tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems. Dies muss sich nach Meinung des Bundesministers für Gesundheit Karl Lauterbach auch im Lohn widerspiegeln.

Die Pflegekommission hat sich daher einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum 30.06.2026 ausgesprochen.

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

Erster Schritt ab dem 01.05.2023

• Pflegehilfskräfte: 15,50 €
• Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 16,50 €
• Pflegefachkräfte: 19,50 €

Zweiter Schritt ab dem 01.07.2025

• Pflegehilfskräfte: 16,10 €
• Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 €
• Pflegefachkräfte: 20,50 €

Praxishinweis

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.01.2024 gültig.

Bildnachweis: Zinkevych/Stock-Fotografie-ID: 1396861229

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar