Kündigung nach Beleidigungen: Wann sind Chat-Äußerungen vertraulich?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigung nach Beleidigungen: Wann sind Chat-Äußerungen vertraulich?

Äußert sich ein Arbeitnehmer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend über Vorgesetzte und Mitarbeiter, kann er nicht immer auf die Privatheit des Nachrichtenverkehrs vertrauen (BAG, Urt. v. 24.08.2023, Az. 2 AZR 17/23).

Worum geht es?

Der Gekündigte war Mitglied einer privaten WhatsApp-Gruppe aus Arbeitskollegen, welche aus sechs weiteren Mitgliedern bestand. Alle Mitglieder waren seit Jahren miteinander befreundet, zwei sogar verwandt. Größenteils bestand der Chat der Gruppe aus den üblichen, rein privaten Themen.

Daneben äußerte sich ein Arbeitnehmer jedoch in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte. Nachdem der Arbeitgeber zufällig von den Beleidigungen erfahren hatte, kündigte er dem Arbeitnehmer außerordentlich fristlos.

Der Gekündigte wehrte sich hiergegen und zwar zunächst erfolgreich: Beide Vorinstanzen gaben der Kündigungsschutzklage des Klägers statt.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: gutaper/Stock-Fotografie-ID: 900925902

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar