Zugang zu BMF-Dokumenten für Attac e. V.
Im Streit um den Zugang zu Dokumenten über den Entzug seiner Anerkennung als gemeinnützig hat Attac e. V Zugang zu einem weiteren von 19 Dokumenten erhalten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2024, Az. 12 B 1/23).
Worum geht es?
Attac ist eine globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation. Ihre Mitglieder nehmen häufig an Aktionen teil, die tendenziell dem linken politischen Spektrum zugeordnet werden. Dabei wird die neoliberale Globalisierung kritisiert und versucht, unter anderem mit Demonstrationen und Bildungs- sowie Aufklärungsarbeit gegen Armut und Ausbeutung zu kämpfen. Attac sagt über sich selbst, Grundsatz sei ein ideologischer Pluralismus. Inhaltlich bestehe aber auch ein unüberbrückbarer Gegensatz zum wirtschaftlichen Liberalismus.
Im Oktober 2014 erkannte das Finanzamt Frankfurt am Main Attac die Gemeinnützigkeit ab und begründete diesen Schritt mit „den allgemeinpolitischen Zielen“ der Organisation. Mitglieder und Unterstützer können dadurch ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer abziehen. Außerdem muss das Netzwerk selbst seitdem Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen.
Die Gemeinnützigkeit bezieht sich auf eingegrenzte Ziele. Das Finanzamt sah diese Voraussetzung aufgrund des breiten gesellschaftspolitischen Engagements nicht erfüllt. Attac erhob Widerspruch gegen diese Entscheidung. 2019 gab der BFH der Revision weitgehend statt, verwies zur endgültigen Entscheidung aber an das hessische Finanzgericht. Im März 2021 reichte Attac schließlich Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit ein.
Der Attac Trägerverein will anhand der Dokumente des Bundesfinanzministeriums mehr über die Gründe erfahren, deretwegen ihm 2014 die steuerliche Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Seinen Anspruch stützt er auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Bei den Unterlagen handelt es sich unter anderem um Ausschussprotokolle, Unterlagen zu Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und Stellungnahmen oberster Finanzbehörden.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: Cineberg, Stock-Fotografie-ID: 639903718
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