Zuchtverein muss Mops nicht untersuchen lassen
Ein Rassehund-Zuchtverein muss bei Zweifeln eines Mitglieds an der Zuchtfähigkeit eines einzelnen Hundes diesen nicht bei einer Tierklinik untersuchen lassen
Worum ging es in dem Fall?
Beim Beklagten handelt es sich um einen eingetragenen Verein mit Sitz in Köln. Der Verein ist als Zuchtbuch führender Rassehunde-Zuchtverein für die Rasse Mops seinerseits Mitglied des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), dem Dachverband der deutschen Rassehundezuchtvereine. Beim Kläger handelt es sich um einen Eigentümer und Züchter von Hunden der Rasse Mops. Er ist zudem Mitglied des Vereins. Bei einer Hundeschau, bei der Kläger mit einem seiner Hunde teilnahm, erkannte er bei einem konkurrierenden Mops, dass dieser nur einen Hoden im Hodensack habe. Daher sei dieser Hund nicht zuchtfähig. Er beschwerte sich aus diesem Grund beim Dachverband, welcher die Beschwerde wiederum an den beklagten Verein weiterleitete. Dieser wies die Feststellungen des Klägers zurück. Der Kläger forderte den Verein daraufhin auf, den Mops, dessen Eigentümer ebenfalls Vereinsmitglied war, tierärztlich untersuchen zu lassen. Der Verein lehnte dies ab. Eine Klage vor dem zuständigen Landgericht hatte keinen Erfolg.
Wie entschied das Oberlandesgericht Köln?
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