Vom DFB verhängter Punktabzug wegen Fanausschreitungen für unwirksam erklärt

Fanausschreitung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vom DFB verhängter Punktabzug wegen Fanausschreitungen für unwirksam erklärt

Ein Punktabzug für einen Fußballverein ist regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn dieser dazu dient, einen unberechtigten oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen.

Was war passiert?

In dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20.03.2019 (Az. 2-06 O 420/18) ging es um den folgenden Fall: Am 27.05.2018 fand im Mannheimer Carl-Benz-Stadion das alles entscheidende Spiel um den Aufstieg in die Dritte Liga zwischen den Fußballvereinen SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen statt. Kurz vor Ende des Spiels kam es zu massiven Fanausschreitungen. Das Spiel wurde zunächst unterbrochen und dann fortgesetzt. Die Störungen des Spiels hörten jedoch nicht auf. Es flogen immer wieder entzündete Feuerwerkskörper auf das Spielfeld, so dass der Schiedsrichter das Spiel beim Stand von 1:2 für den KFC Uerdingen, welche bereits das Hinspiel für sich entscheiden konnte, abbrach. Im Nachgang wurde die Partie mit 0:2 zu Gunsten des KFC Uerdingen gewertet, welcher damit in die Dritte Liga aufstieg.

Wie hat das Gericht entschieden?

Vom DFB-Bundesgericht wurde der SV Waldhof Mannheim aufgrund dieser Vorfälle u.a. zu einem Abzug von drei Punkten für die kommende Saison 2018/2019 verurteilt. Dagegen wandte sich der Verein mit Erfolg. Das Landgericht entschied nämlich, dass die Aberkennung von drei Punkten keinen Bestand haben könne. Der Gedanke des fairen Verfahrens rechtfertige zwar grundsätzlich einen solchen Punktabzug. Allerdings sei dieser nur dann interessensgerecht, wenn dadurch Vorteile, die ohne Berechtigung oder auf einem anderen Wege unfair erlangt wurden, ausgeglichen werden. Ein solcher Vorteil sei aber gerade nicht eingetreten, da der SV Waldhof Mannheim die Aufstiegsspiele insgesamt verloren habe. Zudem fehle ein Zusammenhang des Punktabzugs mit den Aufstiegsspielen. Der Punktabzug sei auch nicht im Interesse der übrigen Mannschaften, die am Wettbewerb teilnehmen. Die Teilnahme eines gehandicapten Gegners, dem Punkte nicht zum Ausgleich von unlauteren oder sonst unberechtigten Vorteilen im sportlichen Wettkampf abgezogen werden, verfälsche den Wettbewerb und entwerte die Meisterschaft.

Praxishinweis:

Das Gericht stellt hier insbesondere auf den Fairplay-Gedanken ab. Das Urteil könnte Auswirkungen z.B. auf Fälle der Insolvenz haben. Die Spielordnung des DFB sieht nämlich für insolvente Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen einen Punktabzug für die klassenhöchste Mannschaft vor. Aufgrund des vorliegenden Urteils ist die Wirksamkeit eines solchen Punkteabzugs zumindest zweifelhaft, da die Spieler für Insolvenz nicht verantwortlich sind.

In dem vorliegenden Fall hat sich ferner auch die Frage gestellt, ob wegen des Grundsatzes der Verbandsautonomie überhaupt eine Überprüfung durch staatliche Gerichte in Frage kommt. Das Landgericht wies insoweit darauf hin, dass dem Deutsche Fußballbund (DFB) eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zukomme und daher die abschließende Entscheidung des DFB-Bundesgerichts zum Ausgleich der jeweiligen Interessen überprüfbar sei. Die staatliche Gerichtsbarkeit könne daher nicht ausgeschlossen werden.

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