Vereinsverbot „linksunten.indymedia“: Verfassungsbeschwerden scheitern

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Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsverbot „linksunten.indymedia“: Verfassungsbeschwerden scheitern

Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen das Vereinsverbot eingelegten Verfassungsbeschwerden endgültig nicht zur Entscheidung angenommen. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um die vermutlichen Betreiber der verbotenen Internetplattform „linksunten.indymedia“ (BVerfG, Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvR 1336/20).

Worum geht es?

2017 erließ das Bundesministerium des Innern auf der Grundlage von Art. 9 II GG und § 3 VereinsG eine Verbotsverfügung betreffend „linksunten.indymedia“. Die Internetplattform galt nach Ansicht von Sicherheitsbehörden als das einflussreichste Medium der linksextremistischen Szene in Deutschland und als Forum für gewaltbereite Autonome.

Eine Vorführung eben jener Einordnung boten schließlich die Krawalle und Zerstörungen am Rande des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Das BMI hatte hierauf die Plattform verboten und aus dem Netz nehmen lassen. Auf der Website wurde öffentlich zu Gewalt gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen sowohl staatliche als auch private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen.

2020 wurde dieses Verbot auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht hielt die Klagen zwar für zulässig, betrachtete sie jedoch als unbegründet. Die Klärung der Kernfrage blieb dennoch juristisch offen: zur Rechtmäßigkeit des Verbots selbst trafen die Richter keine Entscheidung.

Die als Vereinigung organisierten Betreiber hofften daher umso mehr auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie waren der Meinung, bei „linksunten.indymedia“ handele es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches der Schutz der Pressefreiheit aus Art. 5 I S. 2 GG gelte. Daneben rügen sie eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG, der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 I GG und hilfsweise der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 IV GG.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / Christian Mang / 79907023

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