Vereinsausschluss wegen Verabredung zu einer Schlägerei unwirksam

Schlägerei im Stadion
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsausschluss wegen Verabredung zu einer Schlägerei unwirksam

Alleine das Verabreden zu einer Schlägerei anlässlich eines Bundesligaspiels rechtfertigt keinen Ausschluss aus dem Fußballverein.

Worum geht es?

Im Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 14.02.2019 (Az. 554 C 1620/18) ging es um die Wirksamkeit eines Vereinsausschlusses. Nach der Satzung des beklagten Fußballvereins Hannover 96 kommt ein Ausschluss eines Mitglieds zustande, „wenn sich ein Mitglied grobvereinsschädigend verhält oder wenn ein Mitglied gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung verstößt, insbesondere durch rassistische, verfassungsfeindliche, diskriminierende und gewaltbereite Bestrebungen“.

Was war vorgefallen?

Der Kläger war ein langjähriges Mitglied und soll sich der Beklagten zufolge am 04.11.2016 mit anderen Anhängern des Vereins auf einem Parkplatz an einem Baumarkt in Hildesheim zwecks einer körperlichen Auseinandersetzung mit Anhängern des Vereins Eintracht Braunschweig im Vorfeld zu einem Fußball-Bundesligaspiel getroffen haben.  Es wurde eine Personenkontrolle durchgeführt, bei der auch eine individuelle Prüfung einer Ingewahrsamnahme erfolgte. Gegen den Kläger wurde zwar ein Platzverweis ausgesprochen. Eine Ingewahrsamnahme erfolgte jedoch nicht. Auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet.

Wie hat das Gericht entschieden?

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