Unzulässige Bündelung von Werbe- und Medienrechten bei Ski-Weltverband

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unzulässige Bündelung von Werbe- und Medienrechten bei Ski-Weltverband

Die Bün­de­lung der in­ter­na­tio­na­len Werbe- und Me­di­en­rech­te an FIS-World-Cup-Ver­an­stal­tun­gen ist kar­tell­rechts­wid­rig (LG München I, Urt. v. 09.10.2024, Az. 37 O 7091/24).

Worum geht es?

Der Deut­sche Ski­ver­band e.V. legte gegen die Zen­tral­ver­mark­tung der Ver­an­stal­tun­gen durch den Ski-Welt­ver­band Eilantrag ein, weil er der Meinung war, durch das Zusammenlegen der Werbe- und Medienrechte würde gegen Kartellrecht verstoßen werden.

Die International Ski and Snowboard Federation (FIS) hatte am 26.04.2024 eine Bündelung der Werbe- und Medienrechte beschlossen. Sie war der Meinung, dass europäisches Kartellrecht vorliegend überhaupt nicht einschlägig sei. Die FIS habe keine marktbeherrschende Stellung inne. 

Wie hat das Gericht entschieden?

Das LG München stellte fest, dass die von der FIS am 26.04.2024 beschlossene Bündelung der Werbe- und Medienrechte eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstelle und damit gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Der Deutsche Skiverband habe einen kartellrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die FIS, da die Regelung die originären Rechte des Verbands zur Vermarktung seiner Veranstaltungen erheblich einschränke.

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Bildnachweis: GibsonPictures, Stock-Fotografie-ID: 2159589064

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