Unzulässige Bündelung von Werbe- und Medienrechten bei Ski-Weltverband
Die Bündelung der internationalen Werbe- und Medienrechte an FIS-World-Cup-Veranstaltungen ist kartellrechtswidrig (LG München I, Urt. v. 09.10.2024, Az. 37 O 7091/24).
Worum geht es?
Der Deutsche Skiverband e.V. legte gegen die Zentralvermarktung der Veranstaltungen durch den Ski-Weltverband Eilantrag ein, weil er der Meinung war, durch das Zusammenlegen der Werbe- und Medienrechte würde gegen Kartellrecht verstoßen werden.
Die International Ski and Snowboard Federation (FIS) hatte am 26.04.2024 eine Bündelung der Werbe- und Medienrechte beschlossen. Sie war der Meinung, dass europäisches Kartellrecht vorliegend überhaupt nicht einschlägig sei. Die FIS habe keine marktbeherrschende Stellung inne.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das LG München stellte fest, dass die von der FIS am 26.04.2024 beschlossene Bündelung der Werbe- und Medienrechte eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstelle und damit gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Der Deutsche Skiverband habe einen kartellrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die FIS, da die Regelung die originären Rechte des Verbands zur Vermarktung seiner Veranstaltungen erheblich einschränke.
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Bildnachweis: GibsonPictures, Stock-Fotografie-ID: 2159589064
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