Unter welchen Voraussetzungen darf ein israelkritischer Verein vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unter welchen Voraussetzungen darf ein israelkritischer Verein vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf nicht allein wegen israelfeindlicher Positionierungen als „gesichert extremistisch“ im Verfassungsschutzbericht geführt werden, solange konkrete Anhaltspunkte für eine Gewaltförderung fehlen (VG Berlin, Beschl. v. 27.04.2026, Az. VG 1 L 787/25).

Worum geht es?

Der Antragsteller ist der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der Teil des europäischen Netzwerks „European Jews for a Just Peace“ ist. Nach seiner Satzung verfolgt der Verein das Ziel, Personen jüdischer Herkunft eine Plattform zu bieten, um sich für Völkerverständigung sowie insbesondere für eine friedliche und gerechte Lösung des Nahostkonflikts zwischen Israel und Palästina einzusetzen.

Im Verfassungsschutzbericht 2024 stufte das Bundesministerium des Innern den Verein als „gesichert extremistisch“ ein und führte ihn als Beispiel für sogenannten propalästinensischen Extremismus an. Nach Auffassung des Ministeriums lehne der Verein öffentlich das Existenzrecht Israels ab und verharmlose beziehungsweise rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel. Zudem vertrat das Ministerium die Auffassung, dass der Verein dadurch terroristische Organisationen wie die Hamas bestärke.

Gegen diese Einordnung wandte sich der Verein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Caroline Brundle Bugge, Stock-Fotografie-ID: 1421027105

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar