Staatliche Neutralitätspflicht durch Vereinsmitgliedschaft verletzt?

Allianz gegen Rechtsextremismus
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Staatliche Neutralitätspflicht durch Vereinsmitgliedschaft verletzt?

Eine Stadt in Bayern engagierte sich als Mitglied im Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus“, um ein politisches Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit zu setzen. Eine Stadtratsfraktion beantragte daraufhin den Austritt aus dem Verein, da die Mitgliedschaft ihrer Ansicht nach die staatlich zu wahrende Neutralitätspflicht verletze. Letztlich entschied hierüber das Verwaltungsgericht Ansbach (VG Ansbach v. 4.10.2021 – AN E 21.1491).

Was ist passiert?

Die Stadt ist bereits seit dem Jahr 2009 Mitglied in dem Verein. Mit Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt im März 2021 beantragte die klagende Stadtratsfraktion den Austritt der Stadt aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“. Die Fraktion gab an, dass sich der Verein insbesondere gegen bürgerlich-konservative Werte einsetze, keine politische Neutralität wahre und somit aktiv in den demokratischen Wettbewerb eingreife. In einem solchen Verein dürfe die Stadt als Teil der Staatsgewalt kein Mitglied sein, da sie an die Neutralitätspflicht gebunden sei.

Der Oberbürgermeister konnte der Auffassung der Stadtratsfraktion nicht folgen. Seiner Ansicht nach setze sich die Allianz nicht gegen bestimmte Parteien oder Fraktionen an sich ein, sondern gezielt gegen menschenfeindliche oder rechtsextreme Haltungen – ganz gleich von wem diese geäußert werden. Für einen Austritt der Stadt aus dem Verein bestehe daher seiner Ansicht nach kein Anlass.

Daraufhin erhob die Stadtratsfraktion Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, mit dem Antrag, die Stadt zu verurteilen, den Verein verlassen zu müssen und ihr im einstweiligen Rechtsschutz aufzuerlegen, dass die Vereinsmitgliedschaft bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte zu ruhen habe.

Wie entschied das Gericht?

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