Sicherungsmaßnahmen bei einer Motorsportveranstaltung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Sicherungsmaßnahmen bei einer Motorsportveranstaltung

Ein Verein, der eine Motorsportveranstaltung ausrichtet, hat nicht nur den Ablauf zu organisieren, sondern ist auch für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Es reicht nicht aus, lediglich den behördlichen Anweisungen zu folgen.

Das OLG Oldenburg hatte sich in seinem Urteil vom 16.01.2018 (Az. 2 U 105/17) mit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eines Vereins bei einem Speedway-Rennen zu beschäftigten. Der beklagte Verein veranstaltete am 04.05.2013 auf seinem Vereinsgelände das Speedway-Rennen „Master of Speedway“ als Sandbahnrennen auf einem Rundkurs. Der Zuschauerbereich war von diesem Rundkurs durch eine 1,20 Meter hohe Betonmauer (sogenannten „Sturzwand“) getrennt, an deren Innenseite ein Luftkissenwall errichtet war. Ein nach Angaben des Beklagten 3,0 Meter von Sturzwand entfernt angebrachtes Seil sollte den Abstand zu den Zuschauern wahren. Ein Mitglied der klägerischen Krankenkasse befand sich unter den Zuschauern als zwei Motorräder kollidierten. Ein drittes Motorrad konnte nicht mehr ausweichen und prallte auf die am Boden liegenden anderen Motorräder. Diese wirkten wie eine Rampe und das Motorrad hob ab. Es flog in Richtung der Zuschauer, über eine zu Sicherungszwecken aufgestellte Betonwand, bevor es sich in dem genannten Seil verfing. Dabei traf es einen dahinterstehenden Zuschauer am Oberschenkel und verletzte ihn schwer. Nachdem die Klägerin die Heilbehandlungskosten übernahm, nahm sie den Verein in Regress, welcher jedoch eine Zahlung verweigerte.

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