Rechtsmittel der Mitglieder gegen Entscheidungen des Vorstandes

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Rechtsmittel der Mitglieder gegen Entscheidungen des Vorstandes

Verletzt der Vorstand eines Vereins durch einen Beschluss seine gesetzlich und satzungsmäßig begrenzte Geschäftsführungspflicht, hat der Verein vertreten durch die Mitgliederversammlung, nicht aber durch das einzelne Mitglied, einen Anspruch darauf, dass der Beschluss nicht ausgeführt wird.

Die Entscheidung des OLG Celle vom 12.12.2017 (Az. 20 W 20/17) betrifft den Streit zwischen den Mitgliedern des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. („Hannover 96“) und dem Vereinspräsidenten Martin Kind. Antragsgegner ist der Sportverein, der 100 % der Anteile einer Management GmbH hält, die ihrerseits Komplementärin einer KGaA ist. Diese ist mit der ausgegliederten Fußballprofiabteilung der Antragsgegnerin spielberechtigt in der Fußball-Bundesliga. Die Struktur entspricht der sogenannten „50 + 1“-Regel, wonach Kapitalgesellschaften eine Spielberechtigung grundsätzlich nur erwerben können, wenn ein Mutterverein an der Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligt ist.

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