Rechte von passiven Mitgliedern

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Rechte von passiven Mitgliedern

Bei einem Reitsportverein, deren Satzung fördernden Mitgliedern kein Stimmrecht einräumt, haben solche Mitglieder kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, die den Reitsport nicht (mehr) aktiv betreiben.

Zentraler Gegenstand des Beschlusses des Landgericht Braunschweig vom 16.05.2017 (Az. 6 S 66/17) war das Bestehen eines Stimmrechts in einer Mitgliederversammlung. Die Satzung des Reitsportvereins unterscheidet nicht zwischen „aktiven“ und „passiven“ Mitgliedern, sondern zwischen „ordentlichen Mitgliedern“, „fördernden Mitgliedern“ und „Ehrenmitgliedern“. Stimmberechtigt sind dabei alle ordentlichen Mitgliedern über 18 Jahre und Ehrenmitgliedern. Fördernde Mitglieder haben gerade kein Stimmrecht. Die Kläger sind passive Mitglieder, die den Sport nicht aktiv ausüben.

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