Pflicht zur Kostentragung bei einem vereinsinternen Streitverfahren

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Pflicht zur Kostentragung bei einem vereinsinternen Streitverfahren

Satzungsregeln eines Verbandes, dem ein Verein angehört, sind für die Vereinsmitglieder nur unter bestimmten Voraussetzungen bindend. Fehlt es an einer solchen Bindung können Verbandsregelungen zur Kostentragung bei internen Streitverfahren nicht auf das Vereinsmitglied angewendet werden.

Worüber musste das Landgericht Bonn entscheiden?

Beim Kläger handelt es sich um einen Basketballverein, der wiederum Mitglied des Deutschen Basketballbundes e.V. (DBB) ist. Der Beklagte ist Mitglied des Basketballvereins, aber nicht des DBB. Im Jahr 2018 machte der Beklagte insgesamt 4 Verfahren vor dem verbandsinternen Rechtsausschuss des Vereins anhängig. Im Rahmen dieser Verfahren hat der Verein Kosten i.H.v. insgesamt 416,00 EUR gegen den Beklagten festgesetzt, die dieser trotz Mahnung nicht zahlte. Daher reichte der Verein eine Klage ein.

Das Amtsgericht Bonn wies die Klage mit Urteil vom 21.04.2020 (Az. 114 C 197/19) ab, da die Satzung des Vereins keine ausreichende Grundlage für die Kostenforderung enthalte. Dagegen legte der Verein Berufung ein. Der Verein verweist darauf, dass sich die Rechtsgrundlage für die Forderungen aus den Regelungen des DBB ergebe.

Hatte die Berufung des Vereins Erfolg?

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