Münchner Flüchtlingsrat beantragt Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen

Münchner Flüchtlingsrat
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Münchner Flüchtlingsrat beantragt Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen

Der „Infobus für Flüchtlinge“ führt seit 2001 kostenlose Beratung für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen durch. Über seine Zugangsberechtigung zu bayerischen Aufnahmeeinrichtungen entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 5 BV 19.2245 v. 29.07.2021).

Verein begehrt Zugang zum Gelände

Das Projekt wird vom Münchner Flüchtlingsrat e.V. in Zusammenarbeit mit Amnesty International durchgeführt. Bislang erhielt der „Infobus“ regelmäßig Zugang zu den verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen in Bayern, um Geflüchteten Hilfe und Beratung zukommen zu lassen. Dieser Zugang wurde dem Verein ab dem Jahr 2017 für das Bayerische Transitzentrum von der Regierung in Oberbayern untersagt. Für den „Infobus“ bestehe keine anlasslose Zugangsberechtigung auf das Gelände der Dependance „Funkkaserne“, so die Behörde.

Auch der Zugang zu anderen Standpunkten im Regierungsbezirk von Oberbayern werde grundsätzlich nicht mehr gestattet. Die Regierung begründet dies mit sicherheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem müsse die Beratung nicht zwingend auf dem Gelände durchgeführt werden. Der „Infobus“ könne auch in der näheren Umgebung seine Beratung durchführen.

Daraufhin erhob der Flüchtlingsrat Klage vor dem Verwaltungsgericht München mit dem Antrag, ihnen den Zugang zu den Einrichtungen in Oberbayern zu gestatten. Nur auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtungen könne der Verein eine effektive Beratung anbieten.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:
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Münchner Flüchtlingsrat
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