Kontrolle von Sea-Watch-Schiffen im Mittelmeer

Sea-Watch 3 liegt beschlagnahmt im Hafen von Licata (Provinz Agrigent in der Region Sizilien)
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kontrolle von Sea-Watch-Schiffen im Mittelmeer

Die humanitäre Hilfsorganisation Sea-Watch e.V. wehrt sich gegen wiederholte Überprüfungen und Festsetzungen ihrer Schiffe durch italienische Behörden. Das mit der Sache befasste italienische Gericht ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Klärung (EuGH, Urt. v. 1.08.2022, Az. C-14/21).

Worum geht es?

Die Hilfsorganisation Sea-Watch führt im Mittelmeer regelmäßig Seenotrettungseinsätze durch, um Geflüchtete in die Häfen der italienischen Küste zu befördern. Im Sommer 2020 kam es hierbei zu anschließenden Überprüfungen der Schiffe durch italienische Sicherheitsbehörden. Der Anlass hierfür soll gewesen sein, dass Sea-Watch für die Tätigkeit der Suche und Rettung auf See nicht verifiziert sei und sie eine höhere Anzahl an Personen aufgenommen hätten, als eigentlich zulässig gewesen wäre. Außerdem lägen Mängel an den Schiffen vor, sodass eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder die Umwelt vorlag, so die Behörden.

Sea-Watch erhob hiergegen Klagen vor einem italienischem Gericht, da ihrer Meinung nach die Hafenbehörden ihre Befugnisse aus der Richtlinie 2009/161 überschritten haben. Das italienische Gericht legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor.

Wie entschied der EuGH?

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Bild: IMAGO / Tim Wagner / 92958143

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