KI-Training: Verein darf nichteigenes Bild öffentlich nutzen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

KI-Training: Verein darf nichteigenes Bild öffentlich nutzen

Das Urheberrecht erfährt zugunsten der Nutzung von Text und Data Mining Verfahren eine Schrankenbestimmung, um Inhalte im Interesse der Wissenschaft zu sammeln und auszuwerten (LG Hamburg, Urt. v. 27.09.2024, Az. 310 O 227/23).

Worum geht es?

Das sogenannte Text und Data Mining hat eine enorme Bedeutung für die Entwicklung und Verbesserung von KI-Systemen. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für Verfahren, die das Internet nach Datensätzen durchsuchen und auswerten. Der Hintergrund für diese Verfahren ist, dass Künstliche Intelligenz (KI) für ihre Anwendung eine große Menge an Daten benötigt.

Im vorliegenden Fall geht es um das gemeinnützige Forschungsnetzwerk Laion. Dieses hat eine Datenbank, mit welcher es knapp 6 Milliarden Bild-Text-Paare im Internet kostenfrei zur Verfügung stellt. Ein Fotograf fand hierunter sein Bild. Laion hatte das Bild, wie viele andere, zuvor selbst von einem weiteren Anbieter bezogen und mit einer Software auf Übereinstimmung mit der zugehörigen Bildbeschreibung geprüft. 

Die Fotoagentur, von deren Webseite das Foto ursprünglich heruntergeladen war, hatte in ihren Nutzungsbedingungen einen Vorbehalt ausgesprochen, wonach Besucher der Seite die Bilder nicht mittels automatisierter Programme downloaden dürften.

Der Fotograf wollte dem Verein die Nutzung seines Bildes untersagen und klagte deshalb vor dem LG Hamburg.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: bestofgreenscreen, Stock-Fotografie-ID: 1486228405

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