Justiz: Befangen wegen Vereinsmitgliedschaft?

Richter
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Justiz: Befangen wegen Vereinsmitgliedschaft?

Richterinnen und Richter können nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag von ihren Verfahren abgesetzt werden, § 42 ZPO. Mit diesem Instrument soll die richterliche Unparteilichkeit und Neutralität sichergestellt werden. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurde ein Richter kürzlich als befangen angesehen, weil er Mitglied in einem Verein ist (VG Lüneburg v. 30.08.2021 – Az. 3 A 364/21).

Was ist passiert?

Der betroffene Richter ist leidenschaftlicher Jäger und als solcher, Mitglied in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Als Richter ist er dem Verwaltungsgericht Lüneburg zugewiesen. In dieser Funktion war er an einem Verwaltungsprozess beteiligt, in welchem die Kläger beantragten, dass ihr Grundstück aus ethischen Gründen jagdlich befriedet werden soll. Auf dem Grundstück sollte nach dem Willen der Kläger demnach zukünftig nicht mehr gejagt werden dürfen. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Daraufhin klagten die Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg.

Die Kläger waren nun der Ansicht, dass der zuständige Richter als Hobbyjäger nicht neutral und objektiv in ihrem Verfahren entscheiden könne und deshalb als befangen abzulehnen sei. Hierfür spräche auch seine Mitgliedschaft in dem Jagdverein.

Wie entschied das Gericht?

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