FIFA-Transferregeln gekippt: Wie sieht die Zukunft des Fußballgeschäfts aus?
Nachdem der EuGH die strengen Transferregeln des Weltfußballverbandes FIFA gekippt hat, stellt sich nun die Frage: Wie sieht eigentlich die Zukunft des Fußballgeschäfts aus?
Worum geht es?
Mit Urteil vom 04.10.2024 kippte der EuGH einige der FIFA-Transferregeln. Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Lassane Diarra unterschrieb 2013 einen Vertrag bei Lokomotive Moskau, den er aber bereits nach einem Jahr kündigte. Das Sportschiedsgericht CAS stellte später fest, dass die Kündigung ohne triftigen Grund erfolgte. Der Spieler wollte zu dem belgischen Verein Charleroi wechseln, doch dieses Vorhaben ging nicht auf. Charleroi fürchtete massive Sanktionen, da nach den FIFA-Regeln der neue Verein für die Entschädigung des bisherigen Fußballklubs mithaftet, wenn der Spieler den Vertrag gebrochen hat. Eine weitaus gravierendere Regel sah sogar eine Transfersperre von einem Jahr vor, wenn der Klub den Spieler zu einem Vertragsbruch angestiftet hat.
Der EuGH bejahte einen Verstoß gegen die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler. Darüber hinaus werde der Wettbewerb zwischen den Vereinen durch die Regelungen der FIFA in unzulässiger Weise eingeschränkt. Das Gericht erkannte eine Behinderung der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern, die zu einem Verein in einem anderen Mitgliedsstaat wechseln möchten. Die Regelungen belasten die Spieler und die Vereine, die sie verpflichten wollen, mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten sowie sportlichen Risiken. In ihrer Gesamtheit können diese Faktoren den internationalen Transfer der Spieler erschweren oder unmöglich machen.
Der EuGH beanstandete, dass die pauschale Regelung, dass ein Verein gesamtschuldnerisch mit einem möglicherweise vertragsbrüchigen Spieler auf Entschädigung hafte, unverhältnismäßig sei, schon weil diese nicht auf den Einzelfall abstellt. Auch die in den Regeln festgehaltene Sanktion für den neuen Verein, nämlich für zwei Transferperioden keine Transfers mehr tätigen zu dürfen, sei ohne jedes Verhältnis zum Verstoß. Auch sei die Vermutung, dass der neue Verein den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet habe als Voraussetzung für diese Rechtsfolge, nicht tragfähig.
Wie geht es weiter?
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Bildnachweis: trendobjects, Stock-Fotografie-ID: 499127463
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