Erste Herrenmannschaft nicht gemeinnützig

erste Herrenmannschaft eines Profifußballvereins
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Erste Herrenmannschaft nicht gemeinnützig

Die erste Herrenmannschaft eines Profifußballvereins ist nicht als gemeinnützig anzusehen. Dies entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8.12.2021, Az. B 2 U 12/20 R.

Was ist passiert?

Der Fußballverein hatte nach seiner Neugründung eine Erste Herrenmannschaft und eine Kinder- und Jugendabteilung. Das zuständige Finanzamt bescheinigte dem Verein vorläufig hinsichtlich des kompletten Vereinsbetriebs die Gemeinnützigkeit, sodass dieser zunächst von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit gewesen ist. Anschließend revidierte das Finanzamt seine Ansicht. Die Erste Herrenmannschaft sei als Profimannschaft nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung, sodass der Verein hinsichtlich der Ersten Herrenmannschaft körperschaftssteuerpflichtig ist. Daraufhin hob die Berufsgenossenschaft die Steuerbefreiungen der Ersten Herrenmannschaft auf. Gegen den Bescheid legte der Verein eine Klage ein, welche zunächst erfolglos blieb. Anschließend entschied das BSG. 

Wie begründet das BSG seine Entscheidung?

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