“Digital Native“ in Stellenausschreibung ist diskriminierend

“Digital Native“ in Stellenausschreibung ist diskriminierend
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

“Digital Native“ in Stellenausschreibung ist diskriminierend

Ein abgelehnter Bewerber klagte aufgrund einer Stellenausschreibung zu “Digital Native“ erfolgreich auf Altersdiskriminierung (AG Heilbronn, Urt. v. 18.01.2024, Az. 8 Ca 191/23).

Worum geht es?

Die Beklagte ist ein international agierendes Handelsunternehmen im Bereich Sportartikel. Im April 2023 schrieb sie auf zahlreichen Internetplattformen eine Position als Manager Corporate Communication aus. Die Anzeige wies unter anderem folgenden Text auf:

„Darüber hinaus verstehst Du Dich als Organisationstalent, das Projekte souverän führt – auch im Change. Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“

Mit Schreiben vom 18. April 2023 bewarb sich der 51-Jährige Kläger auf diese Stelle. Mit E-Mail vom 26. April 2023 erteilte die Beklagte dem Kläger eine Absage. Der Kläger machte sodann einen Entschädigungsanspruch geltend, welchen die Beklagte jedoch ablehnte. Der Kläger war der Meinung, er sei für die Stelle geeignet und erfülle sämtliche geforderten Voraussetzungen für die ausgeschriebene Position. Durch die Absage habe der Kläger eine Benachteiligung im Hinblick auf sein Alter erfahren. 

Die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ deute darauf hin, dass die Beklagte einen Bewerber suche, der einer Generation entstamme, die von Kindesbeinen an die digitale Sprache von Computer, Videospielen und Internet verwendet. In Jahreszahlen gemessen würden Angehörige der Geburtsjahrgänge ab 1980 den „digitalen Ureinwohnern“ zugerechnet. Damit habe die Beklagte direkt auf das Merkmal Alter abgestellt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es ihr nicht allein darum ging, einen technisch versierten Bewerber anzusprechen, der mit digitalen Medien gegebenenfalls nach intensivem langjährigen Studium souverän umgehen kann (sogenannter „Digital Immigrant“). 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis:gorodenkoff/Stock-Fotografie-ID:1197071023

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