Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält keine staatliche Förderung: BVerfG fordert Handeln des Gesetzgebers

Bundesverfassungsgericht Urteilsverkuendung in Sachen Desiderius-Erasmus-Stiftung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält keine staatliche Förderung: BVerfG fordert Handeln des Gesetzgebers

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält bislang, im Gegensatz zu den anderen parteinahen Stiftungen, keine staatlichen Fördermittel. Das BVerfG sieht den Gesetzgeber in der Pflicht (BVerfG, Urteil v. 22.02.2023, Az. 2 BvE 3/19). 

Worum geht es? 

Gegenstand des Verfahrens vor dem BVerfG ist die Frage, ob die Antragstellerin, die AfD, durch die bislang fehlende staatliche Förderung des Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG verletzt ist. 

Bislang verteilt der Bundeshaushalt dreistellige Millionenbeträge pro Jahr an die parteinahen Stiftungen der Parteien CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. Die parteinahe „Stiftung“ (in der Rechtsform eines Vereins) der AfD erhält hingegen bislang keine staatlichen Fördergelder. 

Die Finanzierung und Verteilung der Fördergelder erfolgt jährlich über den Haushaltausschuss, ohne dass es ein Gesetz gibt, welches die Finanzierung der Stiftungen regelt. 

Wie entschied das BVerfG? 

Das BVerfG hat entschieden, dass die bislang übliche Praxis, die Fördergelder für die parteinahen Stiftungen allein über den Haushaltsausschuss zu bestimmen, unzureichend sei. Die AfD werde in dem derzeitigen Zustand in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, weil das Haushaltsgesetz die Gewährung von Zuschüssen an politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Es brauche eine eindeutige und klage gesetzliche Grundlage für die Vergabe der Gelder, so das BVerfG. 

Ohne ein förmliches Gesetz dürfen jedenfalls künftig globale Stiftungsgelder nicht mehr verteilt werden.

Praxishinweis

Der Deutsche Bundestag ist nun in der Pflicht ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, welches die Verteilung der Fördergelder regelt. Ob die AfD-nahe Stiftung in der Zukunft Fördergelder erhalten wird, hängt von der Ausgestaltung des Gesetzes ab. Möglich erscheint es, dass die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Voraussetzung für eine Förderung festgelegt wird. 

Foto: IMAGO / Political-Moments / 203359150

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