Betätigungs- und Vereinsverbote bei Hamas und Samidoun-Netzwerk
Bereits Mitte Oktober hatte Bundeskanzler Scholz als Reaktion auf antisemitische Bekundungen für den Hamas-Terror Maßnahmen angekündigt. Nun hat das Bundesinnenministerium Betätigungs- und Vereinsverbote erlassen.
Worum geht es?
Die Innenministerin Nancy Faeser setzt um, was der Bundeskanzler angekündigt hat: Die Betätigung der Hamas und des Vereins Samidoun sind in Deutschland verboten. Beide Maßnahmen richten sich nach dem deutschen Vereinsrecht.
Es werden zwei Formen der Verbote unterschieden: Ein „Organisationsverbot“ zielt darauf ab, einen Verein ganz zu zerschlagen. Möglich ist diese Maßnahme bei inländischen und ausländischen Vereinen, die über nachweisbare Teilstrukturen in Deutschland verfügen. Ein solches komplettes Verbot ist für die Gruppierung Samidoun verhängt worden.
Bei der Hamas handelt es sich hingegen um eine ausländische Organisation. Die EU hat die Hamas als Terrororganisation eingestuft. Der EuGH hat diese Einstufung überprüft und bestätigt; auch der Generalbundesanwalt teilt diese Auffassung. Bei solchen ausländischen Organisationen, die in Deutschland tätig sind, aber keine festen Strukturen haben, kann es nach deutschem Vereinsrecht ein sogenanntes Betätigungsverbot geben.
Welche Voraussetzungen und Folgen haben die Verbote?
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Bildnachweis: marexx, Stock-Fotografie-ID: 146739150
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