Berliner Staatsoper darf lebende Kaninchen als Bühnenbild verwenden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Berliner Staatsoper darf lebende Kaninchen als Bühnenbild verwenden

Der Antrag eines Tierschutzvereins, lebende Kaninchen als Bühnenbild zu unterbinden, wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen (VG Berlin, Beschluss v. 27.10.2022, Az. 17 L 245/22).

Worum geht es?

In den Aufführungen „Rheingold“ und „Walküre“ der Berliner Staatsoper werden 20 lebende Kaninchen im Bühnenbild zur Schau gestellt. Die Tiere sollen ein Forschungslabor symbolisieren. Ein Tierschutzverein begehrte hiergegen das Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Berlin-Mitte. Der Verein hielt die Verwendung der Tiere für tierschutzwidrig. Die Tiere würden in nicht vertretbarem Maße unter Stress und Angst versetzt, so der Verein.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / Martin Müller / 170221779

Kaninchen auf der Bühne: Bühnenbild während der Fotoprobe für Das Rheingold in der Staatsoper Unter den Linden in Berlin, 29. September 2022.

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