Arbeitsplatz 500 km entfernt: Entzug der Homeoffice-Erlaubnis unbillig?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Arbeitsplatz 500 km entfernt: Entzug der Homeoffice-Erlaubnis unbillig?

Der Wi­der­ruf einer Ho­me­of­fice-Er­laub­nis, ver­bun­den mit der Ver­set­zung an einen 500 km ent­fern­ten Ar­beits­platz, ist un­bil­lig (LAG Köln, Urt. v. 11.07.2024, Az. 6 Sa 579/23).

Worum geht es?

Der betroffene Arbeitnehmer, ein heute 55-jähriger Projektmanager, war im Einverständnis mit dem Arbeitgeber seit 3 Jahren etwa 80 % seiner Arbeitszeit aus dem Homeoffice heraus tätig gewesen. In seinem Arbeitsvertrag gab es jedoch eine Klausel, wonach sich sein Einsatzort projektabhängig auf ganz Deutschland erstrecken kann. 

Im Zuge der Schließung des Heimatstandorts des Projektmanagers widerrief sein Arbeitgeber die Homeoffice-Erlaubnis und versetzte ihn an einen anderen Standort 500 Kilometer entfernt, hilfsweise sprach der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus.

Konkret teilte der Arbeitgeber dem Projektmanager Ende März 2023 mit, er müsse schon ab dem 1. Mai in der neuen Stadt arbeiten. Dies lehnte er ab, da schon die Wohnungssuche in diesem Zeitraum praktisch unmöglich und aus privaten Gründen nicht zumutbar sei. Er bot an, weiter im Homeoffice zu arbeiten. 

Der Projektmanager erhob gegen die Versetzung und hilfsweise Änderungskündigung Kündigungsschutzklage.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: nensuria , Stock-Fotografie-ID: 2162233606 

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