Anspruch eines Fußballvereins auf Schadenersatz gegen Böllerwerfer

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anspruch eines Fußballvereins auf Schadenersatz gegen Böllerwerfer

Ein Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1.FC Köln gegen den SC Paderborn einen Knallkörper gezündet hat, muss an den Verein ca. 20.000,- EUR Schadensersatz zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich hierbei an dem Anteil des Stadionbesuchers an der dem Verein vom DFB auferlegten Verbandstrafe.

Der BGH stellte in seinem Urteil vom 09.11.2017 (Az. VII ZR 62/17) klar, dass ein Fußballverein von einem Stadionbesucher einen Anteil der vom DFB verhängten Verbandsstrafe zurückverlangen kann. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vorfall während des Zweitliga-Heimspiels des 1.FC Köln am 09.02.2014 gegen den SC Paderborn. Nach gerichtlichen Feststellungen warf dort ein Kölner Fußball-„Fan“ vom Oberrang der Nordtribüne einen Knallkörper auf den Unterrang. Dadurch wurden sieben Zuschauer verletzt. Das Schiedsgericht des DFB verhängte aufgrund dieses Vorfalls sowie weitere Vorfälle, an denen der „Fan“ nicht beteiligt war, insgesamt eine Verbandsstrafe i.H.v. 80.000,00 EUR. Grundlage dieser Strafe waren vier Einzelstrafen (2 x 20.000,00 EUR, 38.000,00 EUR und 40.000,00 EUR). Der letztere Betrag betraf den genannten Vorfall. Die Strafe reduzierte sich letztlich noch aufgrund der Anschaffung eines Kamerasystems zur Stadionüberwachung auf 60.000,00 EUR. Der Fußballverein forderte 30.000,00 EUR von dem „Fan“.

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