Anordnung eines Waffenverbotes wegen Nähe zu salafistischen Vereinen

Waffengesetz
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anordnung eines Waffenverbotes wegen Nähe zu salafistischen Vereinen

Im März 2021 wurden vom Bundesinnenministerium mehrere Vereine verboten, die sich mit ihrer Tätigkeit im extremistisch-salafistischen Spektrum bewegten. Eine Person, die nachweislich diesen Vereinen nahestand, erhielt im Anschluss ein behördlich angeordnetes Waffenbesitzverbot. Hiergegen wehrte sie sich schließlich vor dem Verwaltungsgericht (VG Köln v. 10.09.2021 – 20 K 977/21).

Was ist passiert?

Die verbotenen Vereine organisierten regelmäßig sogenannte „Hadsch – Reisen“. Hierbei handelt es sich um organisierte Pilgerreisen für Menschen muslimischen Glaubens. Die verfahrensrelevanten Reisen wurden jedoch stets von Predigern aus dem extremistisch-salafistischen Spektrum geleitet und begleitet. Im Anschluss an bundesweite polizeiliche Ermittlungen sind die Vereine aufgrund dessen vom zuständigen Innenministerium verboten worden.

Der Kläger war im vorliegenden Fall in Besitz eines deutschen Waffenscheins und ist im Jahr 2019 mit den Vereinen eine entsprechende Pilgerreise im Ausland angetreten. Im Jahr 2021 widerrief ihm das Land Nordrhein-Westfalen daraufhin die Erlaubnis, eine Waffe führen zu dürfen. Ferner verpflichtete die Behörde den Kläger dazu, seine Waffen zu vernichten oder in staatliche Obhut zu geben.

Der Kläger wehrte sich gegen die Anordnung. In einer Anhörung gab er an, nicht gewusst zu haben, welche Personen die entsprechende Reise organisiert hatten. Er habe keine Kenntnis über das verfassungsfeindliche Gedankengut der Prediger gehabt. Ferner unterstütze er solche Ideologien ohnehin nicht, sondern stehe hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Nachdem die Behörde ihren Bescheid erlassen und nicht zurückgenommen hat, leitete der Kläger ein Verfahren am Verwaltungsgericht Köln ein und beantragte, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Bescheid rechtswidrig und daher aufzuheben ist.  

Wie entschied das Verwaltungsgericht?

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