AfD gegen Verfassungsschutz: Eilantrag gescheitert
Der Verfassungsschutz darf in Baden-Württemberg den Landesverband der AfD bis auf Weiteres als Verdachtsfall beobachten und dies auch publik machen (VG Stuttgart, Beschl. v. 6.11.2023, Az. 1 K 167/23).
Worum geht es?
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hatte den AfD Landesverband Baden-Württemberg im Juli 2022 als Verdachtsfall eingestuft und unter Beobachtung gestellt. Anfang 2023 klagte die Partei dagegen und stellte zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden unterschiedlich beurteilt. In Thüringen wird die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Die AfD als Gesamtpartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im März 2022 eine Klage der AfD gegen diese Einstufung zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Die AfD hat hierauf hin beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt.
„Verdachtsfall“ ist eine Arbeitskategorie des Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland eine unterschiedliche Bedeutung haben kann. Unter strengen Voraussetzungen kann der Inlandsgeheimdienst Mitglieder observieren oder andere nachrichtendienstliche Mittel oder Informationen anwerben. Ziel ist herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: hanohiki, Stock-Fotografie-ID: 1132360042
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