Ärzte gegen Legalisierung von Cannabis

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ärzte gegen Legalisierung von Cannabis

Ärztefachverbände lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken vor allem wegen der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ab.

Worum geht es?

Geplant ist die Einführung eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Außerdem dürfen sogenannte „Social Clubs“ betrieben werden. Damit gemeint sind nichtgewerbliche Anbauvereinigungen, die künftig Cannabis anbauen dürfen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte als auch die Bundesärztekammer begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses vom 06.11.2023 über das Cannabisgesetz. Angeführt wurde vor allem die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Es sei unrealistisch, dass diese vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten.

Die Regelung zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen Mehraufwand der Kontrolle bei den ohnehin schon überlasteten Behörden. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer äußerte sich skeptisch. Cannabis könne auch körperlich abhängig machen und bringe das Risiko mit sich, an einer Psychose zu erkranken.

Die Neue Richtervereinigung argumentiert auf rechtlicher Ebene: Sie meint, dass eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum zwar nicht mehr zu rechtfertigen sei, allerdings solle die Vorlage optimiert werden. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass mit der Cannabis-Freigabe neue Straftatbestände geschaffen werden, die einen erheblichen Ermittlungsaufwand mit sich bringen. Auch rechnet er mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes.

Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz zum Eigenkonsum und den privaten sowie den gemeinschaftlichen Anbau nebst Weitergabe straffrei zu ermöglichen. Auch der Branchenverband Cannabiswirtschaft erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft zurückdrängen lasse. Nur Teilnehmer der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit „wettbewerbsfähig“ zu illegalen Marktakteuren werden.

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Bildnachweis: MasterKeySystem, Stock-Fotografie-ID: 1289597705

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