Das Rederecht auf der Mitgliederversammlung
Wird in einer Mitgliederversammlung das Rederecht eines Mitgliedes nicht zugelassen, kann dies zur Unwirksamkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen.
Wird in einer Mitgliederversammlung das Rederecht eines Mitgliedes nicht zugelassen, kann dies zur Unwirksamkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen.
Ein Verein, dessen Mitglieder Workshops, Seminare, Förderprogramme und Networking-Möglichkeiten erhalten, gilt nicht allein aus diesen Gründen als wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, sondern ist ein ideeller Verein nach § 21 BGB.
Die Vertretungsbefugnis eines Vereins im Verwaltungsverfahren hängt nicht von einer starren Mindestgröße des Vereins ab.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit eines Hockeytrainers eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt. Dies ist je nach konkreter Ausgestaltung eine Frage des Einzelfalls und anhand einer Gesamtabwägung zu entscheiden.
Ein jahrelanges Mitglied wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen. Dieses habe durch sein Verhalten das vertrauensvolle Miteinander unter Feuerwehrkameraden irreparabel beschädigt.
Ein gemeinnütziger Verein aus Stuttgart beantragte die Anerkennung als Träger des FÖJ, um Interessenten einen einjährigen Jugendfreiwilligendienst anbieten zu können. Zunächst wurde der Antrag von der Behörde und dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Anbieter von Onlineshops auf ihren Webseiten eine geschlechtsneutrale Ansprache einhalten müssen. Auch Vereine sollten hier Sensibilität wahren.
Die Entscheidung eines Sportgerichts, eine Herrenmannschaft in die Regionalliga absteigen zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg überprüft. Die Mannschaft darf nun in der Liga verbleiben.
Nach dem Einmarsch in die Ukraine finden viele künftige Sportveranstaltungen ohne russische Beteiligung statt.
Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Klagerechte der Deutschen Umwelthilfe in den sog. „Diesel-Verfahren“ gestärkt.