Anonymität vs. Wissenschaftsfreiheit: Wie weit darf eine Stiftung bei der Berichterstattung gehen?
Die Nennung von Personen innerhalb einer Berichterstattung über Chinas Diasporapolitik verletzt nicht deren Persönlichkeitsrechte, sofern die Informationen sachlich korrekt sind und ein öffentliches Interesse an der Darstellung besteht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.11.2025, Az. 16 W 52/25).
Worum geht es?
Im Jahr 2022 veröffentlichte eine Stiftung einen Bericht über die Diasporapolitik Chinas unter der Führung von Xi Jinping. In diesem Bericht wurde ein in Deutschland lebender, gebürtiger Chinese namentlich genannt, zitiert und mit Zielen der chinesischen Regierung in Verbindung gebracht.
Der Mann, der als Mitglied der politischen Konsultationskonferenz des chinesischen Volkes auftrat, wandte sich daraufhin gegen die Nennung seines Namens sowie gegen die Darstellung seiner Äußerungen. Er beantragte die Unterlassung der identifizierenden Berichterstattung und die Korrektur der Formulierungen, die er als unzutreffend empfand.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Rawpixel, Stock-Fotografie-ID: 464512900
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