Vorstandsmitglied einer Stiftung sozialversicherungspflichtig
Das Vorstandsmitglied einer kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts ist für abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig erklärt worden. Regelungen, die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft befreien, können nicht entsprechend angewandt werden. Das Landessozialgericht Sachsen hat mit Urteil vom 15.10.2015 (Az. L 1 KR 92/10) entschieden, dass ein Vorstandsmitglied einer kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts, die unter anderem...