Verein zur Förderung der Open Source Software als Zweckbetrieb

Geschrieben von: Schomerus

Verein zur Förderung der Open Source Software als Zweckbetrieb

Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open Source Software können Zweckbetriebe sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 21.06.2017 (Az. V R 34/16) über die Voraussetzungen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs zu entscheiden. Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßige Zwecke die Förderung der Nutzung freier Software im Sinne der Open Source Definition und der allgemeinen sowie beruflichen Bildung sind, hat zur Verwirklichung dieser Zwecke Veranstaltungen (Messen, Vortragsreihen, Workshops) durchgeführt und Mitglieder und Dritte in Bezug auf das Open Source Content Management System „Joomla“ fortgebildet. Dabei wurden auch Einnahmen aus Sponsoring-Programmen erzielt. Das Finanzamt hat die Einnahmen aus den Veranstaltungen dem Regelsteuersatz unterworfen, wogegen sich die Klage richtete.

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