Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung
Bei Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen handelt es sich um Zweckbetriebe, für die der ermäßigte Steuersatz gilt, sofern die Tätigkeiten nicht die Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfassen oder keinen Forschungsbezug aufweisen. Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 10.05.2017 (Az. V R 43/14 und V R 7/15) vor allem mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes...