Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden

Geschrieben von: Schomerus

Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden

Im Profi-Fußball werden von den Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet. Diese Leistungen können nur für eine begrenzte Zeit erbracht werden. Daher ist eine Befristung von Arbeitsverträgen bei Fußball-Profis zulässig.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16) über eine Klage von Heinz Müller, der seit dem 01.07.2009 als Torwart bei dem Bundesligaverein FSV Mainz 05 als Lizenzspieler (Torwart) beschäftigt war, zu urteilen. Sein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2012 enthielt eine Befristung bis zum 30.06.2014 und die Option, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Spieler in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Der Spieler absolvierte jedoch nur neun Spiele, da er sich in der Hinrunde verletzte und in der Rückrunde der zweiten Mannschaft des Vereins zugewiesen wurde. Der Spieler begehrt die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 30.06.2014 geendet hat. Hilfsweise macht der Spieler die Verlängerungsoption geltend.

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