Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch wiederholte Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an einen nicht gemeinnützigen Dachverband
Mitgliedsbeiträge an einen nicht gemeinnützigen Verband können gemeinnützigkeitsschädlich sein, wenn kein Bezug zur Satzung besteht und der Verband keine angemessenen Gegenleistungen erbringt
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 11.08.2014 (Az. 6 K 1449/12) klargestellt, dass ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung u.a. der Verständigung und Freundschaft zwischen dem deutschen und dem einen bestimmten ausländischen Volk dienen soll, mangels ausschließlicher und selbstloser Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke nicht als gemeinnützig anzuerkennen ist, wenn er über Jahre hinweg rund 10 % seiner Eigenmittel ohne konkrete Gegenleistung an einen politisch tätigen, nicht als gemeinnützig anerkannten Dachverband weiterleitet.
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