AWO verliert Gemeinnützigkeitsstatus für mehrere Jahre
Das zuständige Finanzamt hat dem Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den Status der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 bis 2017 aberkannt.
Das zuständige Finanzamt hat dem Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den Status der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 bis 2017 aberkannt.
Die Beschränkung des Präsenzunterrichts auf eine Teilnehmerzahl von Personen bei privaten Kunstschulen ist voraussichtlich rechtmäßig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber staatlichen Hochschulen, die Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern zulassen können, liegt nicht vor.
Amateursportler, die ausschließlich aufgrund der Mitgliedschaft im Verein tätig sind, sind nicht beim Verein beschäftigt, wenn der Verein nur eine Aufwandspauschale bezahlt. Diese Pauschale wurde nunmehr von 200,00 EUR auf 250,00 EUR im Monat erhöht.
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen hat der Gesetzgeber die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen um 3 Monate verlängert.
Die Leistungen einer landesrechtlichen Kirchengemeinschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins in der Form einer seelsorgerischen Betreuung von Bewohnern eines Altenheims sind von der Umsatzsteuer befreit.
Ein Tierschutzverein kann nicht Halter von 18 Hunden sein, wenn der Verein im Hinblick auf seine finanzielle Situation nicht in der Lage ist, die laufenden Ausgaben für die Tiere sowie die Unterbringungskosten zu tragen.
Die Tätigkeit als Sportplatzhelfer eines Vereins ist sozialversicherungspflichtig, da diese Tätigkeit auch von Dritten nur gegen die Zahlung eines angemessenen Entgelts erwartet werden kann.
Eine bestimmte Steuerprivilegierung zugunsten von vier spanischen Profifußballvereinen stellt eine unzulässige staatliche Beihilfe dar. Der EuGH hat eine Nichtigkeitsklage des FC Barcelona gegen den entsprechenden Kommissionsbeschluss abgewiesen. Der Fußballclub muss nun mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen.
Eine die Vertretungsmacht des Vorstands einschränkende Satzungsbestimmung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn sie auch den Umfang der Beschränkung klar und eindeutig regelt.
Alle steuerbegünstigten Zwecke können grundsätzlich auch im Ausland verwirklicht werden. Die OFD Frankfurt a.M. hat nun die konkreten Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Rahmen einer Verfügung dargelegt.