Erhöhung der Aufwandspauschale für Amateursportler
Amateursportler, die ausschließlich aufgrund der Mitgliedschaft im Verein tätig sind, sind nicht beim Verein beschäftigt, wenn der Verein nur eine Aufwandspauschale bezahlt. Diese Pauschale wurde nunmehr von 200,00 EUR auf 250,00 EUR im Monat erhöht.
Worum geht es?
Zahlungen der Vereine an Amateursportler sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherung befreit. Sozialversicherungsrechtlich ist insoweit eine sog. pauschale „Nichtaufgriffsgrenze“ festgelegt. Zahlt der Verein einem Sportler im Monat maximal diesen Betrag, liegt keine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung vor.
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