Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland?

Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland?
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland?

Die meisten steuerbegünstigten Zwecke können grundsätzlich auch im Ausland verwirklicht werden. Die OFD Frankfurt a.M. hat nun die konkreten Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Rahmen einer Verfügung dargelegt.

Was sind die Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung bei einer Zweckverwirklichung um Ausland?

Im Rahmen der Verfügung vom 02.03.2021 (Az. S 0170 A-50-St 53) hat die OFD Frankfurt a. M. klargestellt, dass zunächst ein Inlandsbezug erforderlich ist. Eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, muss demnach gefördert werden oder die Tätigkeit der Körperschaft muss neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen können. Bei der Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland durch eine inländische Körperschaft sei jedoch zu unterstellen, dass die Körperschaft diesen Beitrag zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland leistet.

Wie ist die unmittelbare Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland nachzuweisen?

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