Vertragsverlängerung trotz Nichtspielens?

Mindestanzahl an Spieleinsätzen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vertragsverlängerung trotz Nichtspielens?

Kommt ein Profifußballspieler nicht auf seine Mindestanzahl an Spieleinsätzen, muss der Vertrag nicht verlängert werden. Auch ein Saisonabbruch wegen der Corona-Pandemie ändert hieran nichts (BAG, Urt. v. 24.05.2023, Az. 7 AZR 69/22).

Worum geht es?

Die vorliegende Entscheidung wirft ein neues Licht auf sog. Verlängerungsklauseln, die in manchen Branchen durchaus üblich sind. Insbesondere bei Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln gängig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Vertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Spieler auf eine vereinbarte Mindestanzahl von Spieleinsätzen kommt.

Der Kläger schloss einen vom 01. September 2019 bis zum 30. Juni 2020 befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler mit der Beklagten. In diesen Vertrag wurde eine Verlängerungsklausel aufgenommen. Eine Vertragsverlängerung um eine Spielzeit sollte infolge dieser stattfinden, sofern der Kläger auf mindestens 15 Einsätze kommt.

Bis zum Februar 2020 absolvierte der Kläger zwölf Einsätze. Danach wurde er aufgrund einer Entscheidung des neu berufenen Trainerteams nicht mehr eingesetzt. Ab Mitte März fand pandemiebedingt kein Spielbetrieb mehr statt. Im Mai wurde die geplante Saison dann offiziell vorzeitig beendet.

Mit seiner Klage machte der Spieler geltend, sein Vertrag habe sich um eine Spielzeit verlängert. Die vereinbarte Bedingung sei aufgrund des vorzeitigen Spielabbruchs trotz der bisher nur zwölf geleisteten Einsätze eingetreten. Hätten die Vertragsparteien das Pandemiebedingte Ende vorhergesehen, hätten sie eine angepasste, also verringerte, Mindesteinsatzzahl vereinbart.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, weshalb der Spieler in Revision vor das BAG ging.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: FilippoBacci / Stock-Fotografie-ID:1399402238

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