Versicherungsschutz bei Unfall während Firmenlauf?

Berliner Firmenlauf 2022
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Versicherungsschutz bei Unfall während Firmenlauf?

Verletzt sich ein Beschäftigter bei der Teilnahme an einem Firmenlauf, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21).

Worum geht es?

Die Klägerin nahm gemeinsam mit Kollegen am Berliner Firmenlauf teil. Hierbei handelt es sich um eine von einem Sportverein organisierte Veranstaltung, die sportlich interessierten Beschäftigten zahlreicher Unternehmen, aber auch privaten Freizeitteams, offensteht.

Nach dem offiziellen Abschluss des Wettkampfes bestand die Möglichkeit, sich gemeinsam auf einer ‘‘Run-Party‘‘ zu vergnügen. Bei diesem Rennen kam die Klägerin auf dem nassen Untergrund ins Rutschen und stürzte. Sie brach sich das rechte Handgelenk.

Die Unfallversicherung lehnte es ab, diesen Vorfall als Betriebsunfall einzustufen und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Bei dem Berliner Firmenlauf habe es sich gerade nicht um eine Betriebsveranstaltung gehandelt.

Die Klägerin erhob hiergegen Klage vor dem Sozialgericht, welche jedoch erfolglos blieb.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / Cathrin Bach / 161952998

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