Minijob und Mindestlohn: Das ändert sich 2025
Der Mindestlohn ist beim Minijob besonders wichtig. Welche Regelungen gelten und was sich im Jahr 2025 ändert, erfahren sie im Folgenden.
Worum geht es?
Seite dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Stundenlohn, den Arbeitgeber an ihre Beschäftigten mindestens zahlen müssen. Der Mindestlohn sichert eine angemessene Bezahlung der Arbeit. Die Regelungen hierzu beeinflussen direkt die Arbeitsstunden und das monatliche Einkommen.
Im Jahr 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 € pro Stunde. Zum 01.01.2025 wird er auf 12,82 € angehoben. Seit der Einführung des Mindestlohns gab es bereits mehrere Erhöhungen. Er wird regelmäßig angepasst, um die sich ändernden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Mindestlohngesetz festgeschrieben.
Der gesetzliche Mindestlohn 2025 gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder dem Umfang der Beschäftigung. Somit profitieren auch Minijobber von dieser Regelung. Einige Ausnahme gibt es dennoch: Wenige Personengruppen sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ausgenommen. Dazu gehören unter anderem:
- Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz,
- Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Schul-, Hochschulausbildung oder eines Freiwilligendienstes,
- Absolventen eines freiwilligen Praktikums bis zu drei Monaten,
- Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten und
- Grundsätzlich auch ehrenamtlich Tätige.
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Bildnachweis: Fokusiert, Stock-Fotografie-ID: 1811382798
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