Mindestlohnanstieg 2025

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mindestlohnanstieg 2025

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde gestiegen. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat.

Worum geht es?

Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vor, zuletzt im Juni 2023. Auf diesen Vorschlag hin wurde per Verordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde steigt. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, muss mit einer Mindestlohnerhöhung auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungen steigen. So stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss. Während die untere Minijob-Grenze im kommenden Jahr damit bei 556,01 Euro brutto im Monat liegt, bleibt die Grenze im so genannten Übergangsbereich bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

Die Bundesregierung erwartet auch von dieser Anpassung des Mindestlohns keine negativen Beschäftigungseffekte. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Die Kommission ermittelt laufend, wie sich der Mindestlohn auf den Schutz von Arbeitnehmern und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. 

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Bildnachweis: AndreyPopov, Stock-Fotografie-ID: 1366273989

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