Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Altenpflege
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Zum 01.05.2023 erfolgt eine Anhebung der Pflegemindestlöhne

Worum geht es?

Die fünfte Pflegekommission hat in ihrer Sitzung am 5. Februar 2022 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einstimmig empfohlen, neue Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche durch Rechtsverordnung festzusetzen. Am 11.03.2022 erfolgte daraufhin die Veröffentlichung des Referentenentwurfs, am 16.04.2022 dann die Verkündung der Verordnung.

Die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche sieht nun eine Erhöhung des Mindestlohns vor. Die Löhne steigen zum 1. Mai sowohl für Fachkräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegehilfskräfte.

Seitdem gelten die nachfolgenden Bruttostundensätze, die während der Laufzeit der Fünften Pflegearbeitsbedingungsverordnung, die bis zum 31. Januar 2024 gilt, sukzessive erhöht werden:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 €
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Tätigkeit: 14,90 €
  • Pflegefachkräfte: 17,65 €

Auch der gesetzliche Mindesturlaub wird sich für die in Rede stehenden Arbeitnehmer erhöhen. Ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 um sieben Tage und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um neun Tage. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Pflegekraft bereits nach anderen Regelungen bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Praxishinweis

Bei qualifizierten Pflegehilfskräften handelt es sich um Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit.

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