Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat zulässig?

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Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat zulässig?

Bei einer privaten Chatgruppe bestehend aus mehreren Personen, die miteinander befreundet sind, können die Mitglieder in der Regel darauf vertrauen, dass Dritten der Chatverlauf nicht offengelegt wird (Amtlicher Leitsatz: LAG Niedersachsen, Urteil v. 19.12.2022, Az. 15 Sa 286/22). 

Was ist passiert? 

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der gekündigte Arbeitnehmer, der hiesige Kläger, war seit 2000 bei der Beklagten als Gruppenleiter beschäftigt. 

Seit 2014 gehörte der Kläger einer Chatgruppe an, bestehend aus ihm und fünf weiteren Mitarbeitern der Beklagten. Vom 19.11.2020 bis zum 17.01.2021 gehörte der Gruppe darüber hinaus ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der Beklagten an. Die Mitglieder der Gruppe sind untereinander langjährig befreundet, zwei Mitglieder sind sogar Brüder. Unter dem Gruppennamen „H.L.T.“ tauschten die Mitglieder auf ihren privaten Smartphones über den Messengerdienst WhatsApp Nachrichten aus.

Im Rahmen von Gesprächen über einen Arbeitsplatzkonflikt mit einem Mitarbeiter der Beklagten zeigte ein Gruppenmitglied dem Mitarbeiter den Verlauf des Chats auf seinem Smartphone. Der Mitarbeiter kopierte den Chat-Verlauf auf sein eigenes Smartphone. Am 07.07.2021 teilte der Vorsitzende des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats dem Personalleiter das Bestehen der WhatsApp-Gruppe „H.L.T.“ mit und berichtete über den Inhalt des Chats.

In den Chats schrieb der Kläger teils erhebliche gewaltverherrlichende, sexistische und rassistische Äußerungen gegenüber dem Unternehmen, beziehungsweise seiner Belegschaft. 

Mit Schreiben vom 28.07.2021 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos und hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum 31.03.2022. Der Kläger vertritt hingegen die Ansicht, der Inhalt des Chatverlaufs habe von der Beklagten nicht verwendet werden dürfen und dürfe auch im Rechtsstreit nicht verwertet werden, da es sich um einen reinen privaten Austausch gehandelt habe.

Wie entschied das Gericht? 

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Bildnachweis: istockphoto / stockcam / 1065086236

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