Dienstwagennutzung: Parkplatzmiete als Minderung des geldwerten Vorteils?
Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Mietwagens (FG Köln, Urt. v. 20.04.2023, Az. 1 K 1234/22).
Worum geht es?
Eine Arbeitgeberin ermöglichte es ihren Arbeitnehmern, in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten stand der Firmenwagen auch privat zur Nutzung zur Verfügung. Den sich hieraus für die Mitarbeiter ergebenden geldwerten Vorteil berechnete die Arbeitgeberin nach der 1%-Regelung. Hierbei zog sie die von den Beschäftigten an sie gezahlte Stellplatzmiete ab.
Dies bemängelte jedoch das Finanzamt. Nach dessen Auffassung dürften die Mietzahlungen den nach der 1%-Methode ermittelten Nutzungswert nicht mindern. Die Stellplatzmiete gehöre schließlich nicht zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Ein Stellplatz an der Arbeitsstätte sei nicht erforderlich für die dienstliche Nutzung des Wagens; es handele sich vielmehr um eine freiwillige Leistung der Beschäftigten.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: antpkr, Stock-Fotografie-ID: 508812542
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