Erhöhung des Mindestlohns – Minijob-Grenze wird auf € 520 erhöht
Der geltende Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöht werden. Hierfür hat die Bundesregierung einen Entwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes verfasst (BT-Drucks. 20/1408). Die Minijob-Grenze wird auf 520 € erhöht.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2022 in drei Schritten erhöht: Zum 01.01.2022 gab es eine Erhöhung auf von 9,60 € auf 9,82 €, am 01.07.2022 erfolgt eine Erhöhung auf 10,45 € und am 01.10.2022 gibt es eine Erhöhung auf voraussichtlich 12 €.
Was steht im Gesetzesentwurf?
Zur gesellschaftlichen Teilhabe und als Anpassung der steigenden Lebenserhaltungskosten soll der Mindestlohn angepasst und die Höchstgrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung angehoben werden. Die Geringfügigkeitsgrenze soll sich in Zukunft an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingung orientieren und auf 520 € angehoben und damit dynamisch ausgestaltet werden.
Praxishinweis
Durch die Anhebung der Arbeitsentgelte könnte es bei betroffenen Arbeitgebern zur Erhöhung der Lohnkosten kommen.
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