Wann beginnt das Kündigungsverbot wegen Schwangerschaft?

Geburtstermin
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann beginnt das Kündigungsverbot wegen Schwangerschaft?

Das BAG hält an dem Kündigungsverbot aus § 17 I 1 Nr. 1 MuSchG fest. Dieses beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (Urt. v. 24.11.2022 – 2 AZR 11/22).

Worum geht es?

Die Arbeitgeberin kündigte das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Klägerin. Daraufhin teilte die Arbeitnehmerin im Zuge des Kündigungsschutzprozesses mit, sich in der sechsten Schwangerschaftswoche zu befinden. Sie machte damit geltend, dass sie zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs am 07.11.2021 bereits schwanger gewesen sei, auch wenn sie von der Schwangerschaft erst am 26.11.2021 durch ihre Frauenärztin sichere Kenntnis erhalten hatte. Hiergegen machte die Beklagte geltend, dass die Klägerin schon früher über eine mögliche Schwangerschaft hätte berichten müssen, jedenfalls sei aber die Mitteilung sodann nicht unverzüglich erfolgt.

Wie entschied das Gericht?

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Bild: IMAGO / Steinach / 51722383

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