Arbeitsunfall bei betriebsinternem Fußballturnier?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Arbeitsunfall bei betriebsinternem Fußballturnier?

Ein internes Fußballturnier ist kein unfallversicherter Betriebssport (BSG, Urt. v. 26.09.2024, Az. B 2 U 14/22 R).

Worum geht es?

Ein europaweit tätiges Unternehmen veranstaltet bereits seit 20 Jahren jährlich ein Fußballturnier. In diesem lässt es die Fußballmannschaften seiner verschiedenen Niederlassungen gegeneinander antreten. 

Im Jahr 2018 nahmen 80 Unternehmensangehörige teil. Ein Mitarbeiter verdrehte sich hierbei das rechte Knie. Er meldete diesen Unfall als Betriebsunfall bei der Berufsgenossenschaft und verlangte eine Entschädigung. Die Genossenschaft sah dies jedoch anders. Der verletzte Mitarbeiter klagte schließlich und rügte eine Verletzung der §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 SGB VII. Diese Normen regeln, dass Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall versichert sind und wann ein solcher vorliegt. 

Der Kläger argumentierte, das Fußballturnier habe Werbezwecken gedient und sei im Intranet auch beworben worden. Die gesamte Belegschaft sei eingeladen worden, das Unternehmen als Hauptsponsor aufgetreten und am Ende der Veranstaltung seien Pokale und ein Spendencheck übergeben worden. Zudem habe auch die Presse berichtet. Die Verletzung habe sich entsprechend bei einer arbeitsbedingten Tätigkeit zugetragen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Pekic, Stock-Fotografie-ID: 1246562144

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