Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs bei bundesweitem Stadionverbot

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs bei bundesweitem Stadionverbot

Bei einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs aufgrund des Verstoßes gegen ein bundesweites Stadionverbot sind auch Feststellungen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass der Hausrechtsinhaber wirksam bei Erteilung vertreten worden ist.

Worüber musste das Oberlandesgericht Hamm entscheiden?

Gegen den Angeklagten besteht ein bundesweites Stadionverbot. Im Februar 2019 hielt sich der Angeklagte bewusst entgegen diesem Verbot anlässlich eines Fußballspiels in einem Stadion auf, wo er von Zeugen gesehen wurde. Die Hausrechtsinhaberin des Stadions stellte daher einen Strafantrag. Das Amtsgericht Münster hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.09.2019 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt. Eine Berufung des Angeklagten zum Landgericht hatte keinen Erfolg, so dass nun das OLG als Revisionsinstanz zu entscheiden hatte.

Wie hat das OLG entschieden?

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